Foto: Attac
Wie weiter nach Attac? Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks hat viele Vereine und Stiftungen verunsichert. Zwar hat zwischenzeitlich das Bundesministerium für Finanzen in einem Erlass konkretisiert unter welchen Voraussetzungen die politische Betätigung einer gemeinnützigen Organisation zulässig ist. Aber die Rechtslage ist nach wie vor uneindeutig. Gerade Förderstiftungen, die Vorhaben im Bereich politischer Innovation oder des Verbraucher- und Umweltschutzes unterstützen, fragen sich: Ist eine bloße Klarstellung ausreichend?
Auch wir fühlen uns von dieser Unsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht betroffen und sehen die zivilgesellschaftliche Arbeit vieler unserer Förderpartner*innen gefährdet. Aus diesem Grund sind wir auch Mitglied in der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, in der wir uns gemeinsam mit über 180 Organisationen für ein faires und sinnvolles Gemeinnützigkeitsrecht einsetzen. Wir brauchen in Deutschland dringend eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die zivilgesellschaftliches Engagement fördert, anstatt es unmöglich zu machen.
Am 17. Juli 2023, 13:00 bis 14:00 Uhr nimmt unser Geschäftsführender Vorstand Tim Göbel an einer Online-Diskussion des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zu diesem wichtigen Thema teil. Sie soll Stiftungen einen Überblick sowie praktische Hinweise zur aktuellen Rechtslage geben. Zudem wird gemeinsam anhand eigener Beispiele und Fallkonstellationen diskutiert, wo das Gemeinnützigkeitsrecht im Stiftungsalltag an seine Grenzen stößt oder Unsicherheit besteht.
Die digitale Veranstaltung richtet sich an Mitglieder des Bundesverbands. Weitere Informationen und Anmeldung hier.