Foto: Nihad Nino Pušija
Am 12. Februar 2021 hat sich die Große Koalition nach langem Streit auf ein »Lieferkettengesetz« geeinigt. Im Interview erklärt Dr. Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), wie dieses Gesetz zu bewerten ist und was dahintersteht. Unser Förderpartner ECCHR unterstützt seit über 10 Jahren Personen, die von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche oder europäische Unternehmen betroffen sind. Zusammen mit anderen Akteur*innen der »Initiative Lieferkettengesetz« setzt sich das ECCHR zudem für eine Reform der Gesetze und offenen Rechtsfragen ein, die im Zusammenhang mit der Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen.
Was verbirgt sich hinter dem recht bürokratisch klingenden Begriff »Lieferkettengesetz«?
Miriam Saage-Maaß: Das Lieferkettengesetz regelt zunächst einmal ganz allgemein die Frage, welche Verantwortung deutsche Unternehmen für ihre Wertschöpfungskette tragen. Konkret bezieht sich das auf Arbeitsbedingungen und Umweltauswirkungen im Produktionsprozess von Waren, die am Ende hier in Deutschland verkauft oder von deutschen Firmen produziert werden, um sie auf dem Weltmarkt zu verkaufen. Hier geht es vor allem um die Verantwortung für Risiken, die mit Umweltschäden einhergehen, wie z. B. der Staudammbruch in Brumadinho in Brasilien, und die Ausbeutung von Menschen, wie z. B. die Zustände in den Coltan-Minen in Westafrika oder in den Textilfabriken in Pakistan und Bangladesch.
Die deutschen Unternehmen befinden sich in aller Regel sehr weit am Ende einer Lieferkette, sie bestimmen aber häufig die Bedingungen unter denen produziert wird. Bei der Textilindustrie lässt sich das besonders plastisch darstellen: Die Preise, die von deutschen oder europäischen Unternehmen gezahlt werden, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, die Stückzahlen gehen hoch. Dahinter steht eine Wirtschaftsstrategie, die darauf abzielt, ökonomische Risiken auszugliedern. Es geht um eine bewusste Externalisierung von Kosten dorthin, wo Arbeits- und Umweltstandards niedrig sind.
Das Gesetz ist am Ende ein Kompromiss geworden. Vor allem der zentrale Punkt der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen wurde fallengelassen, für die sich auch das ECCHR und die »Initiative Lieferkettengesetz« stark gemacht hatten. Wirtschaftsvertreter nennen das Gesetz trotzdem eine Zumutung, während Greenpeace es als »Schwindel« bezeichnet. Wie ist eure Position?
Miriam: Nun, eine Zumutung für die Wirtschaft ist es auf gar keinen Fall. Was darin erwartet wird, bleibt hinter den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurück, die seit 2011 als internationaler Soft-Law-Standard gelten.
Das Gesetz bietet einen ziemlich robusten und sinnvollen Ansatz wie seine Einhaltung verwaltungsrechtlich durchgesetzt werden soll und es ist auf jeden Fall gut, überhaupt ein Gesetz zu haben. Aber wirklich schwierig ist vor allem die Begrenzung auf den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer. Tochterunternehmen von deutschen Firmen im Ausland sind vom Anwendungsbereich nicht grundsätzlich erfasst. Und der Begriff des direkten Zulieferers verhindert, dass man überhaupt dorthin kommt, wo die eigentlichen Menschen- und Umweltschutzverletzungen stattfinden. Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Form legt es dem Unternehmen zwar auf, in Bezug auf die weitere Lieferkette präventiv aktiv zu werden, sobald es Kenntnis von bestimmten Risiken erlangt. Es besteht aber die Gefahr, dass hierdurch eine negative Anreizstruktur gesetzt wird, weil Unternehmen dann versuchen, erst gar keine Kenntnis über solche Risiken zu erlangen. Hier spielt die zuständige Behörde eine wichtige Rolle: sie wird die Anforderungen an das Kennen-Müssen bei Unternehmen in der Praxis konkretisieren müssen.
Aus der Wirtschaft werden eine ganze Reihe von Schreckensszenarien ins Feld geführt, die deutschen Unternehmen angeblich aufgrund des Lieferkettengesetzes drohen: Die einen suggerieren, dass das Gesetz für mittelständische Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben könnte. Andere warnen vor einem nationalen Alleingang und einer Gefahr für den Standort Deutschland. Wie sind diese Standpunkte einzuordnen?
Miriam: Das Argument, dass ein Lieferkettengesetz existenzbedrohend für mittelständische Unternehmen sein könnte, ist nicht haltbar. Die Kosten werden nicht explodieren, nur weil faire Löhne gezahlt werden. Arbeitslöhne machen immer nur ein Bruchteil der Gesamtkosten aus, ein viel größerer Kostenfaktor ist z. B. die Logistik. Mittelständische und kleine Unternehmen haben zudem weniger komplexe Lieferketten als große Konzerne und kennen ihrer Zulieferer besser. Davon abgesehen würde ein gutes Lieferkettengesetz nie erwarten, dass ein Unternehmen die Zulieferer komplett kontrolliert, indem es jede Option für Rechtsverletzung abstellt. Es geht vielmehr zunächst einmal darum, sich der Risiken im Produktionsprozess bewusst zu werden und ihnen entgegenzuwirken.
Gegen das Argument des nationalen Alleingangs wiederum spricht, dass es erstens ja auch ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene geben soll (auch wenn der Prozess hier noch sehr am Anfang steht). Zweitens hat z. B. Frankreich seit 2017 ein Lieferkettengesetz, das für die gesamte Lieferkette und den gesamten Konzern gilt.
Eine weitere negative Folge, vor der Gegner des Lieferkettengesetzes warnen ist, dass sich Unternehmen aus vielen Ländern zurückziehen werden, da es dort oft schlicht unmöglich oder mit zu viel Aufwand verbunden sei, die Auflagen zu erfüllen. Ist das ein realistisches Szenario?
Miriam: Die Behauptung, dass etwa die Kontrollauflagen nicht erfüllt werden können, ist kein legitimes Argument. Die Unternehmen sind ja z. B. auch in der Lage sicherzustellen, dass die Ware in der gewünschten Qualität bei ihnen ankommt. Unternehmen haben es nur in den letzten 30 Jahren versäumt, dies im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Umweltschutz zu tun.
Davon abgesehen ist es sehr unwahrscheinlich, dass Konzerne ihre Produktion nach Nord- oder Westeuropa verlagern. Zum einen würde es Jahre dauern, bis z. B. die Löhne in Bangladesch auf einem Niveau wie in Portugal wären. Zum anderen kommen die Konzerne aus dem Fast Fashion Geschäftsmodell nicht so schnell heraus.
Was die Situation in den Produktionsländern angeht, hat die Corona-Krise natürlich gezeigt, wie dramatisch abhängig viele sind, gerade in der Textilindustrie. Als während des ersten Lockdowns die Nachfrage an Textilien dramatisch eingebrochen ist, haben die großen Konzerne einfach ihre Aufträge storniert und sich geweigert, schon produzierte Ware zu bezahlen und abzunehmen. Das hat die Volkswirtschaft in Bangladesch innerhalb weniger Wochen an den Rand des Ruins gebracht. Deshalb würde auch ein Rückzug der Unternehmen oder ein Boykott die Situation vor Ort nur verschlimmern, denn es sind Millionen Menschen abhängig von diesen Jobs. Aber langfristig gedacht ist klar, dass dieses System allein schon aus Klima- und Umweltperspektive nicht nachhaltig ist. Man muss also über Alternativen nachdenken und das ist auch eine Debatte, die in den betroffenen Ländern geführt wird.
Wie ist denn eigentlich grundsätzlich die Position der Länder bzw. Zulieferer im Globalen Süden zu den Initiativen für Lieferkettengesetze? Gibt es hier Austausch oder Zusammenarbeit?
Miriam: Wir sind Mitglied der Clean Clothes Campaign, das ist ein globales Netzwerk, in dem Gewerkschaften und NGOs in den Produktionsländern organisiert sind, aber auch Organisationen hier in Europa. Lokale Gewerkschaften und NGOs sind sich einig, dass wir den Status quo nicht aufrechterhalten können. Wir brauchen in der Textilindustrie eine Just Transition, die neue Erwerbsmöglichkeiten für die Menschen vor Ort erschließt. Das ist aber eine langfristige, keine kurzfristige Lösung. Das Lieferkettengesetz bietet Anreize dafür, konkrete Probleme systemisch und in angemessenen Schritten anzugehen, die dann auch kurzfristiger eine Verbesserung der Zustände bewirken.
Es gibt ja in Deutschland bereits eine ganze Reihe von Unternehmen, die Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen und darauf achten, dass sie nicht auf Kosten von Menschen und Umwelt produzieren. Sie zeigen, dass verantwortungsvolles Wirtschaften und Wirtschaftlichkeit kein Widerspruch sein müssen. Worin könnte der Schlüssel liegen, damit die Wirtschaft als Ganzes nachzieht?
Miriam: Die großen Verbände behaupten ja immer, dass sie für »die Wirtschaft« in Deutschland sprechen. Aber tun sie das wirklich? Wenn sich diese Verbände mehr als Moderatoren verstehen würden, um neue Denkanstöße in die deutsche Wirtschaft hineinzutragen, dann könnte man vielleicht auch gemeinsam ein Modell entwickeln, um Lieferketten nachhaltiger zu machen.
Ein Beispiel dafür ist der Bangladesh Accord. Nach dem Rana Plaza Unglück von 2013 haben sich europäische Textilfirmen zusammengetan, um u. a. durch rechtsverbindliche Verträge mit Gewerkschaften und unabhängige Sicherheitsprüfungen bessere Arbeitsbedingungen in den Zulieferbetrieben zu schaffen. Hierdurch sind die Kleiderpreise nicht gestiegen, dafür gibt es seitdem dramatisch weniger Fabrikunfälle in Bangladesch. Dies ist also ein Beispiel für einen sinnvollen und effektiven Branchenzusammenschluss, der zeigt, dass echte Veränderungen ohne negative Folgen für die Wirtschaftlichkeit möglich sind, wenn sie in einer breiten Allianz und unter Einbeziehung lokaler Akteure erfolgen.
Nun gibt es den Kabinettsbeschluss zum Lieferkettengesetz. Was sind die nächsten Schritte des ECCHR?
Wir haben das Gesetz nun erst einmal analysiert und versuchen in den nächsten Wochen, die Fachdiskussion darüber weiter voranzubringen und die Rechtsprobleme für Parlamentarier*innen darzulegen. Über das Gesetz wird ja im Bundestag noch einmal debattiert, d. h. wir werden darauf hinwirken, dass Nachbesserungen aufgenommen werden. Daneben machen wir in unserem Netzwerk aus globalen Organisationen und Gewerkschaften auf das Gesetz aufmerksam und entwickeln Perspektiven, wie es in den nächsten Jahren von lokalen Akteuren genutzt werden kann. Und natürlich wollen wir zusammen mit der »Initiative Lieferkettengesetz« auch Einfluss auf den Prozess für ein Gesetz auf EU-Ebene nehmen.
Vielen Dank für das Gespräch!
Dr. Miriam Saage-Maaß ist Rechtsanwältin und stellv. Legal Director des ECCHR, wo sie das Programm Wirtschaft und Menschenrechte aufbaute und seit mehreren Jahren leitet. Sie arbeitete unter anderem an Verfahren gegen Unternehmen wie KiK zur Ausbeutung von Arbeiter*innen in Südasien. Zudem initiiert und begleitet sie verschiedene Strafverfahren gegen Manager*innen multinationaler Konzerne wegen deren Beteiligung an Völkerstraftaten. Sie ist Lehrbeauftragte an der Freien Universität Berlin und tritt international als Expertin im Bereich Unternehmensverantwortung und Menschenrechte auf.
Dieser Beitrag ist in unserem Newsletter »Schöpflins Schaufenster« Ausgabe 01/2021 erschienen. Das Interview führte Larissa Wegner (Referentin Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit, Schöpflin Stiftung).
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