Schöpflin Stiftung
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Förderanfragen:
Für die Vergabe einer Förderung ist keine Bewerbung möglich. Die Programmbereiche suchen sich ihre Förderpartner*innen und Projekte selbst. Wir bitten Sie daher von der Zusendung von Förderanträgen abzusehen.
Bitte wenden Sie sich bei Anfragen zu den einzelnen Förderthemen oder Einrichtungen der Schöpflin Stiftung direkt an die jeweiligen Ansprechpartner*innen aus unserem Team.
Whistleblowing / Meldestellen für Hinweisgeber*innen:
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es dient dem Schutz von natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Hinweise auf Verstöße erlangt haben und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Für die vertrauliche Meldung stellen wir zwei verschiedene Möglichkeiten bereit, diese auch anonym abgeben zu können.
Online http://schoepflin-stiftung.informantenportal.de
Telefon 0761-21633901
Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeiter*innen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.