Auf Initiative der Robert Bosch Stiftung wenden sich acht gemeinnützige Stiftungen in einem gemeinsamen Offenen Brief an die Bundesregierung und setzen sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein.

Stiftungen fordern Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Auf Initiative der Robert Bosch Stiftung wenden wir uns gemeinsam mit der Allianz Foundation, Alfred Landecker Foundation, Bertelsmann Stiftung, Maecenata Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung und der Stiftung Mercator in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und setzen uns für ein modernes und unbürokratisches Gemeinnützigkeitsrecht ein. Dies ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Demokratie. Gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen, dem Erstarken von populistischen und extremistischen Kräften sowie der Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft ist eine lebendige Zivilgesellschaft zentral.

In dem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird kritisiert, dass in dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Jahressteuergesetz 2024 notwendige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, jenseits der Wohngemeinnützigkeit, fehlen – entgegen den bisherigen Ankündigungen. Alle acht Stiftungen treten vehement für Nachbesserungen ein. Die bereits vor drei Jahren im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassungen gilt es nun endlich umzusetzen.

Exemplarisch verweisen die Stiftungen, die zusammengenommen jährlich über 300 Mio. Euro in gemeinnützige Projekte investieren, auf drei Anpassungen:

  1. die Klarstellung der politischen Betätigung (§52 AO);
  2. die Erweiterung des Zweckkatalogs (§52 AO) zumindest um die Zwecke „Förderung des Schutzes und Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte“ sowie „gemeinnütziger Journalismus“;
  3. die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Förderungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (§§51, 58 AO), die insbesondere für international tätige Stiftungen relevant sind.

Die rechtliche Klarstellung soll dazu beitragen, die Unsicherheit bei gemeinnützigen Akteuren zu beseitigen und für größere Einheitlichkeit bei der Auslegung durch die nachgeordneten Behörden zu sorgen.

Das Gemeinnützigkeitsrecht bietet den Handlungsrahmen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Es betrifft mehr als 20.000 Stiftungen und hunderttausende Vereine. In dem Offenen Brief heißt es abschließend: »Bitte sorgen Sie dafür, dass das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland lebendig bleibt und gestärkt wird.«

Zum vollständigen Offenen Brief geht es hier.

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