Ein Gastbeitrag von Anne Brorhilker. Auf der Illustration zu sehen ist: Hände halten verschiedene Gegenstände hoch wie eine Lupe, einen Taschenrechner, eine Uhr, ein Kassenbon
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Warum Wirtschaftskriminalität die Demokratie bedroht

Ein Gastbeitrag von Anne Brorhilker, Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende e.V.


»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« – so lautet Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes. Doch manche scheinen das Gesetz kaum fürchten zu müssen: Schätzungen zufolge verliert Deutschland jedes Jahr rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Gleichzeitig tut der Staat zu wenig dagegen, dass sich einige Kriminelle freimütig auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.

Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle von Wirtschaftskriminalität wird überhaupt entdeckt und strafrechtlich untersucht. In vielen Fällen – insbesondere im Bereich Steuerhinterziehung – kommt es gar nicht erst zur Anklage. Und soweit Anklage erhoben wird, enden wiederum viele Gerichtsverfahren mit Einstellungen oder Verfahrensabsprachen. Dass sich die oft wohlhabenden Täter hochqualifizierte und wehrhafte Anwälte leisten können, trägt zur Bereitschaft der Behörden bei, langwierig und komplex erscheinende Verfahren auf diese Weise schneller zu beenden.

Diese Milde in der Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen. Warum sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Steuern korrekt zahlen, wenn andere nahezu ungestraft Millionen verschwinden lassen? Wer die Kleinen fängt, aber die Großen laufen lässt, fördert gesellschaftliche Spaltung und bereitet populistischen sowie verschwörungsideologischen Bewegungen einen fruchtbaren Boden.


Milliardenschäden durch Wertpapiergeschäft

Deutlich zeigt sich dieses Dilemma bei der schleppenden Verfolgung von sogenannten Tax Trades, also Wertpapiergeschäften wie CumEx und CumCum. Diese sind einzig auf Profite aus der Steuerkasse ausgelegt. Bei CumEx lassen sich Akteure Steuern erstatten, die zuvor niemand abgeführt hat. CumCum-Geschäfte zielen darauf ab, Kapitalertragssteuer zu vermeiden und möglichst gar nicht erst in die Steuerkasse einzuzahlen. In beiden Varianten haben sich die Beteiligten über geltendes Recht hinweggesetzt und damit insgesamt einen geschätzten Schaden von rund 40 Milliarden Euro verursacht. Die Ermittlungen laufen seit Jahren. Während die CumEx-Aufklärung zumindest etwas vorangekommen ist, stehen die Behörden bei CumCum noch am Anfang. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben die Finanzbehörden bis Ende 2024 gerade einmal 226,7 Millionen Euro rechtskräftig zurückgefordert – das ist weniger als ein Prozent des geschätzten Schadens.

Diese ernüchternde Bilanz verdeutlicht: Der Staat muss bei Wirtschaftskriminalität das Entdeckungsrisiko erhöhen, wenn er die gestohlenen Milliarden zurückholen und als handlungsfähig wahrgenommen werden will. 

Dazu braucht es in erster Linie starke Ermittlungsbehörden. Doch Finanzämter, Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte – das musste ich in meiner Zeit als Oberstaatsanwältin hinlänglich erfahren – leiden unter verschiedenen strukturellen Problemen: Sie sind im operativen Bereich, wo die eigentliche Ermittlungsarbeit stattfindet, chronisch unterbesetzt. Häufige Personalrotation verhindert den Aufbau von Fachexpertise, obwohl gerade die Verfolgung komplexer Wirtschaftskriminalität spezialisiertes Wissen erfordert. Darüber hinaus sind die technische Ausstattung veraltet, die Digitalisierung unzureichend und die IT-Systeme der Behörden zersplittert: Unterschiedliche Datenschutzvorgaben führen zu inkompatiblen Systemen, Kommunikation und Wissensaustausch zwischen Behörden funktionieren kaum.


Die Politik ist gefragt

»Große Fische«, das haben die CumEx-Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen zumindest zeitweise gezeigt, kann man nur fangen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und politischer Rückhalt vorhanden ist. Wenn der Rechtsstaat dagegen strukturell nur in der Lage ist, sich mit denen anzulegen, die sich nicht wehren können, kann das Recht keine gleichmäßige Anwendung finden. 

Schon angesichts der Milliardenschäden, die Wirtschaftskriminalität inklusive Steuerhinterziehung verursachen, müsste großes politisches Interesse daran bestehen, etwas an den Bedingungen in der Verwaltung zu ändern. Spätestens aber der gesellschaftliche Vertrauensverlust, den der Rechtsstaat und seine Institutionen durch eine ungleiche Rechtsdurchsetzung erleiden, sollte den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern genug Anreiz bieten, eine wirksame Strafverfolgung bei Wirtschaftskriminalität sicherzustellen. Staatliche Kontrolle muss effektiv sein, damit Vertrauen entsteht und Bürgerinnen und Bürger den Staat als handlungsfähig, gerecht und legitim empfinden.

Wer dagegen Ungleichheit vor dem Gesetz hinnimmt, setzt nicht nur das Steueraufkommen aufs Spiel, sondern gefährdet darüber hinaus unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie.
 

Anne Brorhilker
Anne BrorhilkerVorständin von Finanzwende e.V.

Anne Brorhilker ist Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. und leitet dort den Bereich Finanzkriminalität. Zuvor war sie über 20 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Köln tätig. Dort bearbeitete sie als Oberstaatsanwältin schwere Fälle der Steuerhinterziehung sowie auch die Cum/Ex-Fälle, die als größter Steuerskandal unserer Zeit gelten. Sie brachte Täter vor Gericht und erstritt zahlreiche rechtskräftige, wegweisende Urteile. Für ihre Arbeit erhielt sie auch international Aufmerksamkeit und Anerkennung. Ihre Erfahrungen hat sie in ihrem kürzlich veröffentlichten Buch »Cum/Ex, Milliarden und Moral« festgehalten.  

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