Vor zwei Jahren veröffentlichte unser Förderpartner CORRECTIV eine Recherche mit dem Titel »Geheimplan gegen Deutschland«. Darin berichtete das Medienhaus über ein geheimes Treffen zwischen hochrangigen AfD-Politiker:innen, Rechtsextremist:innen und finanzstarken Unternehmer:innen, die gemeinsam Pläne für die Rückführung von Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland schmiedeten. Zwei der Teilnehmer:innen, Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig, reichten daraufhin Klage gegen CORRECTIV ein. Das Landgericht Hamburg hat beide Klagen am 19.12.25 vollständig abgewiesen.
Geklagt wurde nicht gegen den Faktenkern der Recherche – sondern gegen die journalistische Einordnung. Dazu gehörten unter anderem Textstellen, die von dem Konzept der »Remigration« und dem »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger« sprachen. Die Kammer bestätigt nun die Rechtmäßigkeit der Einordnung. Auch in zwei weiteren angegriffenen Textstellen entschied das Gericht zugunsten von CORRECTIV: Vosgeraus Formulierung zu einer »Ausbürgerungsidee« wurde korrekt wiedergegeben – einschließlich des Hinweises aus der Konfrontation, dass er sich nicht daran erinnern könne. Ebenso wurde der Vorschlag eines Expertengremiums zur Umsetzung des Konzeptes, den Gernot Mörig vorgebracht hatte, laut Urteil des Gerichts sachlich richtig dargestellt.
Zuvor hatten bereits mehrere Gerichte das »Remigration«-Konzept als verfassungsfeindlich eingestuft. »Nicht nur für CORRECTIV, sondern für alle unabhängigen Medien ist das Urteil ein starkes Signal: Der Schutz der Pressefreiheit greift auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt werden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen«, sagt Justus von Daniels, CORRECTIV-Chefredakteur.